top of page

💡 Schenkung mit Folgen: Warum alte Wertfeststellungen später teuer werden können

  • Autorenbild: Tia Pabst
    Tia Pabst
  • 16. Juni
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 26. Juni


Wer bei einer Schenkung keine Steuer zahlt, weil der persönliche Freibetrag nicht überschritten wird, sollte den festgestellten Wert dennoch nicht auf die leichte Schulter nehmen.


📌 In einem Fall vor dem Bundesfinanzhof (Urt. v. 26.07.2023 – II R 35/21) hatte ein Steuerpflichtiger in 2012 einen Miteigentumsanteil an einem Grundstück von seinem Vater geschenkt bekommen. Das (Lage-)Finanzamt stellte einen Grundbesitzwert fest, gegen den der Steuerpflichtige - wegen Unterschreitung des persönlichen Freibetrags von 400.000 € - keine Einwendungen hatte. Entsprechend wurde eine Schenkungsteuer von 0 € festgesetzt. Als in 2017, also innerhalb der 10-jährigen Zusammenrechnungsfrist, eine weitere Schenkung vom Vater an den Steuerpflichtigen folgte, wurde der Wert der 2012er-Schenkung bei der Steuerberechnung berücksichtigt – mit spürbaren Folgen. Der Einwand des Steuerpflichtigen, der Wert der 2012er-Schenkung sei zu hoch, half nicht: Der Grundbesitzwert aus 2012 war bereits bestandskräftig festgestellt und folglich für die spätere Schenkung aus 2017 bindend.


👉 Praxistipp: Der Grundbesitzwert wird mit einem Feststellungsbescheid durch das Lagefinanzamt verbindlich festgestellt. Das Schenkungsteuer-Finanzamt übernimmt diesen Grundbesitzwert dann automatisch. Wichtig: Ist der festgestellte Wert zu hoch, muss dies unmittelbar im Feststellungsverfahren geltend gemacht werden. In der Praxis zeigt sich jedoch häufig: Die Prüfung des Feststellungsbescheides erfolgt erst, wenn der Schenkungsteuerbescheid ergeht – dann ist es oft zu spät. Denn ist der Feststellungsbescheid bereits bestandskräftig, bleibt der überhöhte Wert bindend – und die Steuerlast entsprechend unnötig hoch.


📩 Haben Sie Fragen zu Schenkungsteuer oder Wertfeststellungen? Ich unterstütze Sie gerne dabei, steuerliche Fallstricke frühzeitig zu erkennen und rechtzeitig zu handeln.

Comments


Commenting on this post isn't available anymore. Contact the site owner for more info.
bottom of page