top of page

📌 Vergleichswertverfahren bei EinfamilienhĂ€usern - auch ohne Vergleichsdaten anwendbar?

  • Autorenbild: Tia Pabst
    Tia Pabst
  • 26. Juni
  • 1 Min. Lesezeit

âžĄïž Das Vergleichswertverfahren ist auch ohne Vergleichspreise des Gutachterausschusses anwendbar – unter bestimmten Voraussetzungen (Bundesfinanzhof, Urt. v. 24.08.2022 – II R 14/20).


Hintergrund:

🏠 FĂŒr Ein- und ZweifamilienhĂ€user sowie Eigentumswohnungen ist der Grundbesitzwert vorrangig im Vergleichswertverfahren zu ermitteln (§ 182 Abs. 2 Nr. 3 BewG).

🔄 Nur wenn keine Vergleichsdaten vorliegen, darf auf das Sachwertverfahren (§ 182 Abs. 4 Nr. 1 BewG) zurĂŒckgegriffen werden.



Der Fall:

 👹‍👧 Ein Vater schenkt seiner Tochter 920.000 € zur Finanzierung eines Einfamilienhauses – sog. mittelbare GrundstĂŒcksschenkung. Mangels Vergleichsdaten des örtlichen Gutachterausschusses ermittelte der Vater den Immobilienwert im Sachwertverfahren mit nur 518.403 €.


💡 Frage: 

Gilt der niedrigere Sachwert von 518.403 € – oder ist der tatsĂ€chliche Kaufpreis von 920.000 € maßgeblich?


Entscheidung des BFH: 

Die Schenkung ist mit dem Kaufpreis von 920.000 € zu bewerten – auch ohne Vergleichsdaten.

✅ Das Vergleichswertverfahren ist nicht ausgeschlossen, nur weil es keine mehreren Vergleichsobjekte gibt.

✅ Auch das bewertete Objekt selbst kann als VergleichsgrundstĂŒck dienen – sofern es zwischen fremden Dritten verkauft wurde.

✅ Ein Wechsel ins Sachwertverfahren ist unzulĂ€ssig, wenn ein marktnaher Kaufpreis vorliegt.


 📊 Fazit:

Gestaltungen, die auf einen niedrigeren Sachwert hoffen, sollten genau prĂŒfen, ob ein Kaufpreis als Vergleichswert herangezogen werden kann. Selbst ein einzelner Kauf kann die Anwendung des Vergleichswertverfahrens rechtfertigen – mit spĂŒrbaren steuerlichen Folgen.


đŸ“© Fragen zur Schenkungsteuer oder steuerlichen GrundstĂŒcksbewertung? Schreiben Sie mir.

Commentaires


Les commentaires sur ce post ne sont plus acceptés. Contactez le propriétaire pour plus d'informations.
bottom of page