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🔍 𝗚𝗲𝘄𝗲𝗿𝗯𝗲𝘀𝘁𝗲𝘂𝗲𝗿-𝗙𝗮𝗹𝗹𝗲 𝗶𝗺 𝗛𝗼𝗹𝗱𝗶𝗻𝗴𝗺𝗼𝗱𝗲𝗹𝗹: 𝗔𝗰𝗵𝘁𝘂𝗻𝗴 𝗯𝗲𝗶 𝗔𝘂𝘀𝘀𝗰𝗵ü𝘁𝘁𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻 𝗶𝗺 𝗝𝗮𝗵𝗿 𝗱𝗲𝘀 𝗔𝗻𝘁𝗲𝗶𝗹𝘀𝘁𝗮𝘂𝘀𝗰𝗵𝗲𝘀!
Ausschüttungen von der Tochter-GmbH an die Holding gelten grundsätzlich als nahezu steuerfrei. Im Jahr des Anteilstauschs greift diese Begünstigung jedoch regelmäßig nicht.
Nach der BFH-Rechtsprechung unterliegen Gewinnausschüttungen in diesem Zeitraum voll der Gewerbesteuer, da die Mindestbeteiligung zu Beginn des Erhebungszeitraums noch nicht vorlag. Ein oft übersehener Stolperstein bei Holding-Strukturen und Umstrukturierungen.
30. Okt. 20252 Min. Lesezeit
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