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📌 Immobilie geerbt, aber keine LiquiditĂ€t fĂŒr die Erbschaftsteuer (ErbSt)? Zinslose Stundung prĂŒfen!

  • 22. Juli 2025
  • 1 Min. Lesezeit

Viele Erben stehen vor folgendem Problem:

🏠 Immobilie geerbt, aber das Vermögen steckt im Haus → LiquiditĂ€t fĂŒr die ErbSt fehlt. Muss nun das Haus verĂ€ußert werden, damit die ErbSt geleistet werden kann?


💡 Antwort: Nein, wenn die Immobilie zu Wohnzwecken genutzt wird und soweit die ErbSt nur durch VerĂ€ußerung der Immobilie finanzierbar wĂ€re. § 28 Abs. 3 ErbStG ermöglicht in diesen FĂ€llen eine zinslose Steuerstundung bis zu 10 Jahre.


đŸ”č Bisher musste die Immobilie zwingend zu Wohnzwecken vermietet sein. Nun ist die Stundung auch möglich, wenn die Immobilie zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird.

đŸ”č Unerheblich ist nunmehr, ob es sich um ein Einfamilienhaus, eine Eigentumswohnung oder ein Mehrfamilienhaus handelt.


🔍 Beispiel:

Neffe B (Steuerklasse II) erbt ein zu Wohnzwecken vermietetes Mehrfamilienhaus im Wert von 500.000 €. Die ErbSt betrĂ€gt (unter BerĂŒcksichtigung einer sachlichen Steuerbefreiung von 10 % und dem persönlichen Freibetrag von 20.000 €) 107.500 €. B verfĂŒgt ĂŒber kein eigenes Vermögen und erhĂ€lt kein Bankdarlehen.

✅ Auf Antrag erhĂ€lt B eine zinslose Stundung der ErbSt ĂŒber 10 Jahre und muss die Immobilie nicht verkaufen. Er kann die ErbSt aus den MietĂŒberschĂŒssen begleichen.


Wichtig:

✔ Gilt auch fĂŒr Immobilienschenkungen

✔ Gilt unter bestimmten Voraussetzungen auch bei im Ausland belegenen Immobilien 

⚠ Vorsicht: Stundung endet, wenn die Immobilie verkauft, verschenkt oder nicht mehr zu Wohnzwecken genutzt wird (§ 28 Abs. 3 S. 2 ErbStG)


đŸ“© Sie haben geerbt oder planen vorzusorgen? Ich berate Sie gerne zu Steuerstundung, Bewertung und Nachfolgegestaltung.

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