top of page

🏠 𝗪𝗲𝗻𝗻 𝗱𝗲𝗿 𝗡𝗼𝘁𝗮𝗿 𝗱𝗶𝗲 𝗙𝗿𝗶𝘀𝘁 𝘃𝗲𝗿𝗽𝗮𝘀𝘀𝘁 - 𝗸𝗮𝗻𝗻 𝗲𝘀 𝘁𝗲𝘂𝗲𝗿 𝘄𝗲𝗿𝗱𝗲𝗻!

  • vor 4 Tagen
  • 1 Min. Lesezeit

Bei Immobiliengeschäften muss der Notar den Vorgang innerhalb von 2 Wochen beim Finanzamt 𝗮𝗻𝘇𝗲𝗶𝗴𝗲𝗻 (§ 18 GrEStG). Nur so kann die 𝗚𝗿𝘂𝗻𝗱𝗲𝗿𝘄𝗲𝗿𝗯𝘀𝘁𝗲𝘂𝗲𝗿 korrekt festgesetzt werden.


Was viele nicht wissen:

Wird diese Frist versäumt, kann das bei einer 𝘀𝗽ä𝘁𝗲𝗿𝗲𝗻 𝗥ü𝗰𝗸𝗮𝗯𝘄𝗶𝗰𝗸𝗹𝘂𝗻𝗴 erhebliche finanzielle Folgen haben.


So entschied der BFH in seinem Urteil vom 08.10.2025 (II R 22/23):

Eine notarielle (Teil-)Erbauseinandersetzung über einen 𝗚𝗺𝗯𝗛-𝗔𝗻𝘁𝗲𝗶𝗹 𝗺𝗶𝘁 𝗜𝗺𝗺𝗼𝗯𝗶𝗹𝗶𝗲𝗻𝘃𝗲𝗿𝗺ö𝗴𝗲𝗻 löste Grunderwerbsteuer aus - ohne dass dies den Beteiligten bewusst war. 

Daher erfolgte 𝗸𝗲𝗶𝗻𝗲 𝗳𝗿𝗶𝘀𝘁𝗴𝗲𝗺äß𝗲 𝗔𝗻𝘇𝗲𝗶𝗴𝗲 des Vorgangs durch die Notarin oder die Beteiligten.



Das Finanzamt setzte zutreffend - auch ohne Anzeige - 𝗚𝗿𝘂𝗻𝗱𝗲𝗿𝘄𝗲𝗿𝗯𝘀𝘁𝗲𝘂𝗲𝗿 fest.

Die Beteiligten entschieden sich daher für die 𝗥ü𝗰𝗸𝗴ä𝗻𝗴𝗶𝗴𝗺𝗮𝗰𝗵𝘂𝗻𝗴 𝗱𝗲𝘀 𝗩𝗲𝗿𝘁𝗿𝗮𝗴𝘀 und beantragten die Aufhebung der Steuer.


❌ 𝗘𝗿𝗴𝗲𝗯𝗻𝗶𝘀

Die Grunderwerbsteuer bleibt bestehen, da keine fristgerechte Anzeige einging (§ 16 Abs. 5 GrEStG). Auch Wiedereinsetzung (§ 110 AO) oder rückwirkende Fristverlängerung (§ 109 AO) schieden aus.


💡 𝗣𝗿𝗮𝘅𝗶𝘀-𝗧𝗶𝗽𝗽𝘀:

• Auch die Ü𝗯𝗲𝗿𝘁𝗿𝗮𝗴𝘂𝗻𝗴 𝘃𝗼𝗻 𝗨𝗻𝘁𝗲𝗿𝗻𝗲𝗵𝗺𝗲𝗻𝘀𝗮𝗻𝘁𝗲𝗶𝗹𝗲𝗻 kann 𝗚𝗿𝘂𝗻𝗱𝗲𝗿𝘄𝗲𝗿𝗯𝘀𝘁𝗲𝘂𝗲𝗿 auslösen, wenn Immobilien zum Unternehmensvermögen gehören. Entsprechende Transaktionen sollten daher stets 𝘷𝘰𝘳 Beurkundung steuerlich geprüft werden.

• Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte sich die 𝗳𝗿𝗶𝘀𝘁𝗴𝗲𝗿𝗲𝗰𝗵𝘁𝗲 𝗔𝗻𝘇𝗲𝗶𝗴𝗲 durch den Notar 𝗻𝗮𝗰𝗵𝘄𝗲𝗶𝘀𝗲𝗻 lassen - oder 𝘀𝗲𝗹𝗯𝘀𝘁 𝗮𝗻𝘇𝗲𝗶𝗴𝗲𝗻.


Kommentare


Dieser Beitrag kann nicht mehr kommentiert werden. Bitte den Website-Eigentümer für weitere Infos kontaktieren.
bottom of page