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𝗙𝗮𝗹𝗹𝘀𝘁𝗿𝗶𝗰𝗸𝗲 𝗯𝗲𝗶 𝗱𝗲𝗿 𝗘𝗿𝗯𝘀𝗰𝗵𝗮𝗳𝘁𝘀𝘁𝗲𝘂𝗲𝗿𝗯𝗲𝗳𝗿𝗲𝗶𝘂𝗻𝗴 𝗱𝗲𝘀 𝗙𝗮𝗺𝗶𝗹𝗶𝗲𝗻𝗵𝗲𝗶𝗺𝘀 – 𝗲𝗶𝗻 𝗣𝗿𝗮𝘅𝗶𝘀𝗳𝗮𝗹𝗹 🏠⚖️

  • Autorenbild: Tia Pabst
    Tia Pabst
  • 1. Okt. 2025
  • 1 Min. Lesezeit

Die Steuerbefreiung für das Familienheim (§ 13 (1) Nr. 4b, 4c ErbStG) klingt auf den ersten Blick eindeutig:

 ✅ Der Erblasser muss das Familienheim bis zu seinem Tod zu eigenen Wohnzwecken genutzt haben (Ausnahme: zwingende Gründe wie Pflegeheimaufenthalt).

 ✅ Der Erwerber muss die Immobilie unverzüglich selbst zu Wohnzwecken nutzen.

 ✅ Diese Selbstnutzung muss für 10 Jahre fortgeführt werden (Ausnahme: zwingende Hinderungsgründe).


Doch die Praxis zeigt: Der Teufel steckt im Detail.


𝗠𝗲𝗶𝗻 𝗣𝗿𝗮𝘅𝗶𝘀𝗳𝗮𝗹𝗹:

Eine Mandantin erbte von ihrem verstorbenen Ehemann das gemeinsam bewohnte Einfamilienhaus (Wert: ca. 5 Mio. €). Sie lebt dort weiterhin.

Ein StB-Kollege riet ihr, die Immobilie zeitnah unter Vorbehalt eines lebenslangen Nießbrauchs auf die Kinder zu übertragen. Begründung: Sie nutze das Haus ja weiter selbst – also kein Sperrfristverstoß.

Meine Mandantin bat mich um eine Zweitmeinung – und das war gut so. Denn die fehlerhafte Gestaltung hätte sie am Ende mehrere hunderttausend Euro Erbschaftsteuer gekostet.


𝗠𝗲𝗶𝗻 𝗘𝗿𝗴𝗲𝗯𝗻𝗶𝘀:

Die Übertragung ist schädlich und führt zur rückwirkenden Besteuerung ❌. Für die Steuerbefreiung muss nicht nur die Selbstnutzung, sondern auch das Eigentum beim Erwerber verbleiben, siehe Gesetzeswortlaut „𝘚𝘵𝘦𝘶𝘦𝘳𝘧𝘳𝘦𝘪 𝘣𝘭𝘦𝘪𝘣𝘦𝘯 (…) 𝘥𝘦𝘳 𝘌𝘳𝘸𝘦𝘳𝘣 𝘷𝘰𝘯 𝘛𝘰𝘥𝘦𝘴 𝘸𝘦𝘨𝘦𝘯 𝘥𝘦𝘴 𝘌𝘪𝘨𝘦𝘯𝘵𝘶𝘮𝘴 𝘰𝘥𝘦𝘳 𝘔𝘪𝘵𝘦𝘪𝘨𝘦𝘯𝘵𝘶𝘮𝘴“ am Familienheim (BFH-Urteil v. 11.07.2019 – II R 38/16). 


𝗙𝗮𝘇𝗶𝘁 𝗳ü𝗿 𝗱𝗶𝗲 𝗣𝗿𝗮𝘅𝗶𝘀:

Nicht nur Verkauf oder Vermietung sind innerhalb der 10-Jahresfrist schädlich, sondern auch die Schenkung des Familienheims – selbst wenn der Erwerber dort weiterhin wohnt.


➡️ Lehre für die Praxis: Rechtsprechung genau im Blick behalten – und Mandanten rechtzeitig vor „gestalterischen Fallen“ schützen.


✨ Als Steuerberaterin mit Schwerpunkt Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer ist es mir wichtig, Mandanten rechtzeitig vor steuerlichen Fallstricken zu schützen – gerade wenn vermeintlich „smarte Gestaltungen“ am Ende teuer werden können.

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